Geldwäsche

Zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorfinanzierung ist Bargeld aus Drittstaaten ab 10.000 Euro schriftlich beim Zoll anzumelden. Dabei sind nachprüfbare Unterlagen über die Herkunft, den Besitzer und den Verbleib des Geldes vorzulegen. Alleine die Nichtanmeldung von Bargeld ist mit Geldbußen bis zu einer Million Euro bedroht. Außerdem kann das Verheimlichen oder Verstecken von erheblichen Bargeldbeträgen den Anfangsverdacht auf Geldwäsche begründen. Dann ist seit 2017 die Einziehung des Geldes im sogenannten selbstständigen Verfahren möglich. Dies bedeutet de facto eine Umkehr der Beweislast. Der Geldschmuggler muss die legale Herkunft seines Vermögens nachweisen und nicht, wie bisher, die Ermittlungsbehörde die kriminelle. Kann er dies nicht, ordnet das Gericht die Einziehung des Geldes an. Ein scharfes Schwert gegen die Geldwäsche, dass aber von Rechtsanwälten als nicht verfassungskonform angegriffen wird. Das letzte Wort hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. 

Die moderne Form der Sklaverei: jahrelange Ausbeutung für Hungerlöhne und die vage Aussicht auf ein Bleiberecht in Europa 

Li Cheng war die rechte Hand seines Chefs Li Peng. Die beiden Chinesen verstanden sich gut, nicht nur weil sie den gleichen Vornamen hatten, sie kamen auch beide aus der Provinz Guangdong.  
Peng betrieb in Neapel ein Chinarestaurant und beschäftigte ausschließlich Festlandchinesen. Das "Dragon Gold" lief gut und war bekannt für seine ausgezeichnete kantonesische Yue-Küche, die auch für die Verwendung ganz spezieller Zutaten wie Hundefleisch bekannt ist. 

Die 20 Mitarbeiter arbeiteten viel und hart. Dafür bekamen sie wenig. Von dem Wenigen zog Peng auch noch eine "Schuldentilgung" ab. Das war der Preis, den die Schleuser in Schanghai verlangten. Sie besorgten nämlich die italienischen Visa, fälschten Pässe und  Qualifikationen, damit auch einfache Landarbeiter als gesuchte Spezialitätenköche ins Land durften. Dieses ausbeuterische System hielt solche Lohnsklaven jahrelang quasi in Leibeigenschaft, bis ihre Schulden irgendwann abgezahlt waren. Erst dann bekamen  sie von Li Cheng ihre Pässe und somit ihre Freiheit zurück. Cheng war auch für den Transport der so erwirtschafteten, aber natürlich nicht versteuerten, Gewinne nach China zuständig. 
Eine Banküberweisung kam nicht in Frage. Also musste der gefährliche Weg des Bargeldschmuggels gegangen werden. Um das Geld vor dem Zugriff von diebischen Flughafenarbeitern, vor Zollbeamten in Italien und -extrem wichtig- vor den Behörden in China zu sichern, war ein pfiffiges Versteck von Nöten. Gut vorbereitet trat Cheng seinen Flug von Neapel über München nach Shanghai/China an. In seinem Gepäcktrolley hatte er Wände aus Pappkarton eingezogen, hinter denen sich, in Socken eingewickelt, insgesamt 100.000 Euro befanden. Neben dem üblichen Reisegepäck führte Cheng auch drei nagelneue Geldprüfgeräte mit. Das war ein Wunsch der Schleuser in China, sie wollten das Geld mit den gleichen Geräten prüfen, die Li Peng in seinem Restaurant benutzte. Vertrauen war gut, Kontrolle besser. Zu oft war ihnen schon Falschgeld untergejubelt worden.

Schmuggel von Geld und Geldprüfgerät

Geldprüfgeräte und Geld im "Sockenfach"

Geld in Socken geschmuggelt

In Socken gestecktes Bargeld

Air China startet nach Shanghai

Mit allem hatte Cheng gerechnet. Aber nicht damit, dass er beim Umsteigen in München direkt am Abflug-Gate nach Schanghai vom deutschen Zoll kontrolliert wird. Cheng hoffte noch, dass sich die Beamten mit seinen 5.000 Euro im Handgepäck zufrieden geben würden, also verneinte er die Frage nach weiterem Bargeld. Die Zöllner aber nahmen ihn stattdessen mit zu ihrer Dienststelle und konfrontierten ihn mit den 100.000 Euro in seinem aufgegebenen Trolley. Wie konnten sie die nur finden? 
Für so einen Fall hatte ihm sein Chef Peng eingebleut, keinesfalls eine Aussage zu machen und lediglich auf ihn als Eigentümer des Gelds zu verweisen. Cheng rief also Peng in Italien an und übergab das Telefon den Zöllnern. Der erklärte den Münchner Beamten, dass er das Geld in seinem Restaurant erwirtschaftet und in Italien selbstverständlich auch versteuert habe. Sein Mitarbeiter Cheng sei in seinem Auftrag unterwegs, um in China Gewürze und typisch chinesische Lebensmittel in großen Umfang für das Dragon Gold zu kaufen. Da diese Geschichte zunächst nicht zu widerlegen war, durfte Cheng weiterreisen. Jedoch mit 20.000 Euro weniger, die als Strafe für die Nichtanmeldung des Geldes fällig waren. 
Viel wichtiger war jedoch, zu erfahren ob das Geld aus Straftaten stammte und nun gewaschen werden sollte. Also fragten die Ermittler bei ihren italienischen Kollegen von der Guardia Financa nach.

Die Folgen der internationalen Zusammenarbeit

Zusammenarbeit Zoll mit italienischer Polzei

Das Ende vom Lied 

Sie kamen kurz vor Öffnung des Restaurants um 18:00 Uhr. Li Peng war gerade dabei die frisch aus China eingetroffenen Spüler im Dragon Gold einzuweisen als ein Carabiniere hinter ihm auftauchte und ihm einen Durchsuchungsbefehl, unterzeichnet von Richter Salvinaro, unter die Nase hielt. Im gleichen Atemzug verlangte der Polizist die Pässe aller anwesenden Personen um ihren Aufenthaltsstatus festzustellen. Die eingeschüchterten chinesischen Arbeiter hatten keine Ausweise, da sie ihnen bei ihrer Ankunft in Italien von ihren Schleusern abgenommen worden waren. Li Peng verweigerte alle weiteren Angaben und verlangte nach seinem Rechtsanwalt. Den brauchte er auch, denn er hatte unvorsichtigerweise den E-Mail-Verkehr mit seinen Geschäftspartnern in Shanghai nicht gelöscht. 

Der Flug nach Shanghai.. 

..war unruhig, nicht nur wegen der Turbulenzen über dem indischen Ozean. Cheng war nervös, er würde sich für den Verlust der 20.000 Euro verantworten müssen. 

Auch die Rückreise nach Italien, eine Woche später, stand unter keinen guten Vorzeichen. Die dortigen Ermittlungen bewiesen, dass Cheng erhebliche Geldbeträge gewaschen hat. Das Geld wurde durch die illegale Einreise und die unerlaubte Arbeitsaufnahme der chinesischen Staatsangehörigen erwirtschaftet. Dazu kam noch, dass sein Arbeitgeber Li Peng die riesigen Gewinne dieses kriminellen Geschäfts aus nahe liegenden Gründen nicht versteuert hatte. Die italienischen Behörden beschlagnahmten fast alle Vermögenswerte der beiden und sperrten ihre Konten. Das tat ihnen mehr weh als die zweijährigen Haftstrafen wegen gemeinschaftlicher Geldwäsche, gewerbsmäßiger Schleusungen und Steuerhinterziehung.

Rotlichtviertel Hamburg, Prostitution und Geldwäsche

Hintergrund

Geld, dass mit kriminellen Handlungen wie zum Beispiel Rauschgift- oder Menschenhandel "verdient" wird, soll in den legalen Wirtschaftskreislauf eingeschleust werden. Bargeld ist dafür grundsätzlich gut geeignet, da es keine papierene oder digitale Spur hinterlässt. Deshalb sind in vielen Ländern der EU Bargeldzahlungen auf 1000 bis 5000 Euro beschränkt. Nicht so in Deutschland. Hier ist es zum Beispiel immer noch möglich einen PKW der Premium-Klasse mit 100.000 Euro Bargeld aus einer Sporttasche zu bezahlen.  Ab 01.01.2023 dürfen zumindest Immobiliengeschäfte nicht mehr in bar abgewickelt werden. 
Für Geldwäsche anfällige Geschäftsfelder sind unter vielen anderen der Handel mit Kraftfahrzeugen, Immobilien, hochwertigen Uhren-Schmuck. 

Auch langweilige Akten haben es in sich.. 

Clara Lee, eine chinesische Buchhalterin, arbeitete in Madrid für eine Import/Export-Firma, deren Chef auch Chinese war. Nicht zum ersten Mal hatte sie viel Bargeld, diesmal eine halbe Million Euro, in Aktendeckeln in ihrem Koffer versteckt, dass sie von Madrid nach Peking bringen sollte. Unter den vielen Geschäftspapieren die Geldbündel zu finden war auch für die erfahrenen Zöllner in München nicht ganz einfach. Clara Lee, die im Transitbereich auf ihren Anschlussflug nach Peking wartete, gab sich unwissend als plötzlich zwei Zollbeamte in zivil vor ihr standen und sie fragten wieviel Bargeld sie dabei habe. Sie behauptete, nur wichtige Akten im Auftrag ihres Chefs nach China bringen zu müssen und ein paar Euro für Reisespesen in der Brieftasche zu haben. Ihre gespielte Überraschung, als sie mit dem wirklichen Inhalt der Aktendeckel konfrontiert wurde, half ihr nichts. Das Geld blieb da und sie kassierte eine Anzeige wegen der Nichtanmeldung. Weil sie deswegen ihren Flug verpasste, gönnte sie sich eine Übernachtung in einem fünf Sterne Hotel direkt am Flughafen. Da ihr die Zöllner einen großzügig bemessenen Betrag für ihre weitere Reise beließen, leistete sie sich die Annehmlichkeiten der Luxusherberge. Eine illegale Herkunft des Geldes konnte zwar nicht ausgeschlossen, aber auch nicht bewiesen werden. Damals war die gerichtliche Einziehung der gesamten Summe rechtlich nicht möglich. Es blieb nur die unterlassene Anmeldung des Geldes beim Zoll. Dafür wurde vom Amtsgericht Augsburg ein Bußgeld in Höhe von 80.000 Euro verhängt. Trotz allem: Ein guter Deal für die Staatskasse. 

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