Der Klassiker beim Zoll: geschmuggelte Zigaretten
"Wie? Die Zigaretten hätte ich anmelden müssen, dass wusste ich nicht." Diese Ausrede, die jeder Zöllner seit Jahrhunderten kennt, benutzen alle, die mehr als die erlaubten 200 Stück von Ländern außerhalb der EU mitbringen. Selbst Rechtsanwälte geben sich da oft ahnungslos. Obwohl eigentlich jedes Kind weiß, dass Zigaretten verzollt werden müssen. Jeder Raucher hat wahrscheinlich zumindest mal mit dem Gedanken gespielt, sich in seinem Urlaubsland mit billigen Zigaretten einzudecken und sich bei der Heimreise die Zollgebühren zu sparen.
Wer es in der Masse der vielen Reisenden schafft, unkontrolliert durch den sogenannten grünen Ausgang zu kommen, kann sich freuen. Für den, den der Zoll raus winkt wird es dagegen richtig teuer. Pro Stange über der Freimenge von 200 Stück, also einer Stange, werden dann nicht nur die 38 Euro Einfuhrabgaben fällig, sondern für den Schmuggelversuch, das Doppelte, sprich 76 Euro. Wer sieben Stangen und mehr dabei hat kassiert sogar eine Strafanzeige wegen Verdachts auf Steuerhinterziehung. Die Passagiere mit ein paar Zigaretten für den Eigenkonsum zu viel sind nicht das primäre Ziel der Zollverwaltung. Die Organisationen, die Kuriere schicken, um Kofferweise Kippen zum Weiterverkauf in die EU zu bringen hat der Zoll im Visier. Oft mit Erfolg.
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Industriell hergestellt: Zigaretten mit Schmuggelversteck
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Ein ungesunder Trend: Markengefälschte Zigaretten
Bei diesen Tabakprodukten ist die Bezeichnung "Sargnägel" durchaus angebracht. Neben den erhöhten Nikotin- Teer- und Kondensat-Werten kommen bei den nachgeahmten Zigaretten namhafter Hersteller weitere Gesundheitsgefährdungen hinzu. Der verwendete Tabak ist qualitativ minderwertig und hochgradig verschmutzt; Abfall der bei der legalen Fertigung übrig bleibt. Nebenbei wird er chemisch aufgepäppelt um beim Raucher die gewünschte Wirkung zu erzielen. Alleine aus lebensmittelrechtlichen Gründen dürften solche "Genussmittel" bei uns nicht in den Handel. Der Zoll zieht sie aus dem Verkehr und leitet Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung in Tateinheit mit Vergehen gegen das Markengesetz gegen die Schmuggler ein.