Rauschgift
Die unerlaubte Einfuhr, Handel, Erwerb und Besitz von illegalen Drogen wie Heroin, Kokain, Crystal Meth (siehe Bild) und anderen Suchtstoffen ist gemäß Betäubungsmittelgesetz (BtMG) verboten. Cannabis unterliegt seit dem 01.04.2024 nicht mehr dem BtMG, sondern dem Konsumcannabisgesetz (KCanG). Die Ein- Aus- oder Durchfuhr von Cannabis ist aber nach wie vor strafbar.
Der Strafrahmen des BtMG reicht von Verfahrenseinstellungen bei ein paar Gramm für den Eigenbedarf bis hin zu 15 Jahren Haft für die Einfuhr und den Handel "nicht geringer Mengen".
Geschmuggelt wird in allen Behältnissen die hohl sind oder ausgehöhlt werden können. Auch der menschliche Körper bietet Versteckmöglichkeiten. Das Transportieren von Drogen im Magen-Darm-Trakt ist jedoch höchst gefährlich und hat in einigen Fällen schon zum Tod der Schmugglers geführt.
Runterschlucken
Das Schlucken solch relativ großer, harter Gegenstände ist eine Qual und bedarf, neben "Schmiermitteln" wie Fruchtsirup, weiche Attrappen zum üben, wie zum Beispiel in Kondome gewickelte Bananenstücke. Hier das
Röntgenbild eines Bodypackers mit in 70 Kondome (Packs) gepresstes Kokain. Manche schaffen über 100 Stück.
Ausscheiden
Ein Pack beinhaltet 10 bis 13 Gramm Kokain.
Vom Mund über die Speiseröhre in den Magen des Schmugglers, geht`s weiter durch seinen Darm bis in die Kloschüssel. Dann folgt die Reinigung der Behältnisse von den menschlichen Ausscheidungen, das Auspacken und strecken des sehr reinen Kokains.
Konsumieren
Nach dem erfolgreichem Schmuggel und dem gewinnbringenden Verkauf der Droge geht´s schnurstracks über die Nase des Konsumenten direkt in die Blutbahn und löst Glücksgefühle aus. Der Euphorie folgt leider tiefe Depression, die nur durch schnellen Konsum von weiteren Kokain bekämpft werden kann. Die Zeiten der Hochstimmung werden immer kürzer, der Konsum nimmt zu und der Teufelskreis dreht sich immer schneller.
Gut versteckt, aber nicht gut genug..
Reisetasche mit doppeltem Boden
Inhalt des doppelten Bodens: drei Kilogramm Kokain von hoher Reinheit (über 90%iges Kokainhydrochlorid), sogenannte Einfuhrqualität
So kommt es beim Konsumenten an: Briefchen mit 0,5 Gramm gestrecktem Kokain für 50 Euro/Gramm (Straßenverkaufspreis)
In der Reisetasche aus Sao Paulo/Brasilien verbargen sich im doppelten Boden drei Kilogramm Kokain. Außerdem, neben stark verschmutzter Unterwäsche, mehrere Packungen scharfer Gewürze, wie Chili und Pfeffer. Eine davon ging während der Reise "zufällig" auf, so dass die ganze Tasche intensiv nach Pfeffer roch. Das war vom Schmuggler, einem 53-jährigen Briten, so beabsichtigt. Der Pfeffer sollte die Spürhunde abhalten. Wie die Bilder oben beweisen gelang das nicht.
Die Gewinnspannen bei qualitativ hochwertigem und reinem Kokain aus Südamerika sind enorm. Jedes Kilo, das vom Zoll sichergestellt wird, bedeutet einen Verlust von mehreren zehntausend Euro für den Schmuggler und seine Auftraggeber. Außerdem drohen hohe Haftstrafen, besonders in Bayern. Deshalb werden die Verstecke immer ausgefeilter und die Täter leisten beim Auffinden oft Widerstand, auch bewaffnet.
Da stimmt was nicht..
Ein 32-jähriger Venezolaner wurde am Ankunfts-Gate des Fluges aus Sao Paolo einer Zollkontrolle unterzogen. Er behauptete, Kunstprofessor zu sein und in Griechenland während seiner einwöchigen "Studienreise" Kirchen besichtigen zu wollen. Bei der Universität Caracas, in deren Auftrag er unterwegs sein wollte, war unbekannt. Ein Drogenerkennungstest wies Kokainspuren in seinem Gepäck nach. Diese führten zu einem doppelten Boden seines billigen Kunststoff-Koffers, in dem sich zwei Kilogramm Kokain befanden. Der qualitativ hochwertige Stoff (92-prozentiges Kokainhydrochlorid) wäre für den Straßenverkauf auf die acht bis zehnfache Menge gestreckt worden.
Der Verkaufswert liegt bei etwa 500.000 Euro.
Einer Zollbeamtin, mit einem Ecuadorianer verheiratet, fiel auf, dass der angebliche Venezolaner den gleichen Akzent wie ihr Ehemann hatte. Die weiteren Ermittlungen zeigten, dass sie richtig lag. Der venezolanische Pass war den dortigen Behörden als gestohlen gemeldet worden. Für den falschen venezolanischen Professor, der ein echter ecuadorianischer Student war, endete die Reise in München. Er wurde von den Zollbeamten festgenommen und dem Haftrichter vorgeführt. Mittlerweile ist er vom Landgericht Landshut zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Die 2000 US-Dollar Kurierlohn zog das Gericht ein.
Kleine Drogenkunde
Haschischplatten aus Marokko, geliefert an einen Amsterdamer Coffeeshop, gekauft von einem Münchner Großdealer, beschlagnahmt vom Flughafenzoll.
Tütchen Crystal Meth aus der Tschechischen Republik
Ecstasy-Tabletten aus Amsterdam
Gebrauchtes Kokainschnupfset, bestehend aus Spiegel, Rasierklinge, Portionierer, Röhrchen und Glasfläschchen
Traditionelle Indische Haschischpfeife (Chillum).
Obwohl Indien als Hotspot für Cannabisanbau gilt, ist der Handel dort illegal. Selbst geringe Mengen zum Eigenbedarf werden mit bis zu einem Jahr Haft bestraft.
Seit 2022 ist Cannabis im früher sehr restriktiven Thailand weitgehend legalisiert. Wegen der enorm gestiegenen Zahl von Cannabiskonsumenten, die wegen psychischer Probleme in ärztliche Behandlung mussten (von 37000 auf 61000 im Jahr 2023) nimmt Thailand die Legalisierung 2026 zurück.
Cannabis: Wundermittel oder Teufelszeug?
Wann wird Cannabis ärztlich verschrieben? Opiatersatz oder nur Stimmungsaufheller?
Kiffen auf Kosten der Krankenkassen?
Toxisches Roulette:
Legal Highs
Synthetische Cannabinoide: im besten Fall ein Rausch, im schlimmsten Fall der Tod.
Synthetische Cannabinoide gehören zu den neuen psychoaktiven Stoffen (NpS). Bis 2016 lieferten sich die Hersteller solcher Drogen und der Gesetzgeber ein Katz und Maus-Spiel. Nachdem eine Substanz im BtMG unter Strafe gestellt war änderten die Produzenten einfach die die chemische Struktur des Stoffes minimal ab und verkauften ihn so lange bis der Gesetzgeber reagierte. Mit dem NpSG –Neue Psychoaktive Stoffe Gesetz- sind nun ganze Stoffgruppen verboten.
Wer ein Tütchen „Bonsai Summer Boost“, „Jamaica Gold“ oder andere Zubereitungen kauft, weiß nicht welche Substanz in welcher Konzentration drin ist. Bei der Herstellung dieser "Kräutermischungen" werden nämlich auf getrocknete Pflanzenteile von Hanf oder Damianakraut die herausgefilterten NpS aufgesprüht. Das geschieht aber nicht gleichmäßig. So kann aus der gleichen Packung der eine Konsument eine Überdosis erwischen und der andere nur ein paar vertrocknete -wirkungslose- Blätter. Die Folgen für den Verlierer dieses Glücksspiels: Herzrasen, Fieber, Aggressionen, Psychosen bis hin zu Nierenversagen und Tod. Die Tütchen, besser Wundertüten, kommen vorwiegend aus Spanien und China.
Der Geschäftsmann aus Brasilien
Der 30-jährige Jorge flog im Herbst 2018 von Sao Paulo nach Paris. Die im Koffer eingearbeiteten zwei Kilogramm Kokain übersahen die französischen Zöllner bei seiner Einreise am Flughafen Charles de Gaulle. Als Reisegrund gab er "Business" an. Da er Inhaber eines kleinen Bekleidungsgeschäfts in San Sebastian war, glaubte man ihm auch, dass er sich von den neuesten Pariser Modetrends inspirieren lassen wollte und ließ ihn ohne intensivere Kontrolle passieren.
Glaspyramide im Innenhof des Louvre in Paris
Eifelturm
Metrostation Place de la Concorde
Nachdem zwei Senegalesen an der Metrostation Place le la Concorde den Koffer mit dem Stoff übernahmen und seine 2000 Euro Kurierlohn bar bezahlten, hatte er noch zwei Tage Zeit bis zum Rückflug nach Brasilien. Also ging er shoppen, kaufte sich einen schicken Anzug und genoss das Sightseeing in Paris. Danach ging es in der ersten Klasse des TGV weiter nach Amsterdam.
TGV im Pariser Gare de l’ Est
Kiffen im Coffee-Shop "The Bulldog".
Kultur im Rijksmuseum.
Er war nicht im Urlaub, auch wenn es sich so anfühlte. Seine niederländischen Geschäftspartner, aus Surinam eingewanderte Händler für Waren aller Art, holten ihn am Bahnhof ab und fuhren zu einer Lagerhalle im Außenbezirk von Amsterdam. Dort übernahm er einen Koffer mit sechs Kilogramm Marihuana. Bezahlen musste er nicht. Seine Aufgabe war nur, die Ware sicher nach Brasilien zu schaffen. Um das finanzielle würden sich andere kümmern. Als Highlight waren 1000 Ecstasy-Pillen in die mit Kunststoff umhüllten Marihuana-Ballen eingearbeitet. Die niederländische Qualität in Sachen Cannabis ist einfach unübertroffen, aber gilt das auch für Ecstasy? Mit der Probelieferung sollten der Markt in Brasilien sondiert und neue Käuferschichten erschlossen werden.
Den Tags darauf gebuchten Rückflug in der Businessclass von Amsterdam über München nach Sao Paulo trat der elegante Brasilianer standesgemäß in seinem neuen Anzug an. Nachdem die Ausreisekontrolle in Holland gut überstanden war, gönnte er sich im Flugzeug einen Cognac. Eigentlich wars das. Das der Zoll an brasilianischen Flughäfen keine Gefahr für ihn ist, wusste er aufgrund seiner vielen Europareisen. Drogenkontrollen fanden dort vorwiegend beim Abflug nach Europa statt, nicht bei der Ankunft.
Transitbereich Terminal 2 Flughafen München.
Abfluggate nach Sao Paulo.
Sao Paulo Flughafenhalle
Nach dem Umsteigen in München würde er eine Mütze Schlaf nehmen. Während er seinen Drink genoss, wusste er nicht, dass dies sein letzter für die nächsten fünf Jahre sein wird.
Der Zoll am Flughafen München kontrollierte gerade das gesamte Gepäck seines Fluges aus Amsterdam. Während Jorge B. im Transitbereich entspannt auf den Anschlussflug wartete, zeigte in der Gepäckförderanlage des Terminals 2 ein Zollhund an seinem Koffer großes Interesse. Die böse Überraschung traf Jorge völlig unerwartet, als er am Abflug-Gate von zwei Zollbeamten am Einsteigen gehindert wurde. Seinen gespielten Protest und die Androhung auf Schadensersatzforderung, weil er seinen Flug verpasst hatte, ignorierten die Beamten. Sie nahmen den konsternierten Geschäftsmann fest. Jorge B. verbüßte seine Haftstrafe in der Justizvollzugsanstalt Landshut.
Schusswaffen, Messer, gefährliche Gegenstände
Waffen üben aus vielerlei Gründen einen besonderen Reiz auf Menschen aus. Die einen fasziniert die Technik von Schusswaffen, für andere sind hübsch verzierte Messer praktische Begleiter für Beruf, Sport oder Hobby. Die Auswahl ist riesig, bei Schusswaffen wie bei Messern. Für jeden Zweck gibt es das passende Stück. Dabei müssen jedoch in Deutschland besonders strenge gesetzlichen Auflagen beachtet werden. Anders im nahen Ausland. In Deutschland verbotene Waffen, wie niedlich aussehende Fingerschlagringe (Bild) oder getarnte Klingen (im Armband eingebaut, siehe unten) können in Souvenirläden italienischer oder spanischer Feriengebiete problemlos gekauft werden. Oft kommen sie dann bei Straftaten in Deutschland zum Einsatz. Speziell Spring- Fall oder beidseitig geschliffene Fahrtenmesser sind potentiell tödliche Waffen. Auch ungeübte Angreifer können damit zur unkalkulierbaren Bedrohung für Leib und Leben werden. Anders als im Fernsehkrimi wird selbst ein trainierter Polizeibeamter unvermeidlich Schnitt- und Stichverletzungen erleiden, wenn er nicht schnell genug seine Dienstpistole einsetzten kann.
Jedes vom Zoll sichergestellte Messer wird sich nie mehr gegen Menschen richten.
Fingerschlagringe sind verbotene Waffen, der Besitz, das Führen und die Einfuhr sind strafbar.
Durch die versteckte, messerscharfe Klinge wird es zu einer gefährlichen Waffe, die verboten ist.
Springmesser ans Innengestänge eines Koffers getaped
Ein 15-jähriger Schüler besuchte mit seiner Mutter einen Markt in Bangkok. Für das Springmesser war er, im Gegensatz zu seiner Mutter, sofort Feuer und Flamme. Trotz ihres ausdrücklichen Verbots kaufte er es heimlich.
Leider hatte er nicht an den Zoll in München gedacht. Das vermeintlich gute Versteck flog auf. Die Beamten leiteten ein Strafverfahren gegen den Jugendlichen ein, dass vergleichsweise glimpflich ausging. Wie die Sache mit seiner tobenden Mutter lief, ist nicht bekannt. (Quelle: Hauptzollamt München)
Der russische Kampfsportler bei dem das Fantasyknife gefunden wurde gab an, es für Trainingszwecke zu benötigen. Eine Fahndungsabfrage ergab, dass gegen ihn wegen häuslicher Gewalt polizeilich ermittelt wird. Seine Ehefrau kam bisher mit einem blauen Auge davon. Mit der Sicherstellung dieser Waffe ist vielleicht schlimmeres verhindert worden.
Die Einfuhr, der Besitz und das Führen solcher gefährlicher Gegenstände stellen Vergehen gegen das Waffengesetz dar und sind mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bedroht.
Dieses beidseitig geschliffene Einsatzmesser mit einer Klingenlänge unter 12 cm unterliegt dem Waffengesetz. Es darf nur von Personen die über 18 Jahre alt sind erworben/eingeführt werden. Ein Führen in der Öffentlichkeit ist lediglich für Zwecke der Berufsausübung erlaubt. Ansonsten darf es nicht zugriffsbereit sein, sondern sollte in einem verschließbarem Behältnis wie z. B. einem Rucksack transportiert werden. Bei Veranstaltungen (Volksfesten, Weihnachtsmärkten etc.) und an bestimmten Orten (z. B. Bahnhöfen) besteht grundsätzlich ein Trageverbot. Zuwiderhandlungen können als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden.
Dieser Schlagring ist, genau so wie das Fantasyknife, eine verbotene Waffe und darf nur mit Genehmigung des BKA eingeführt werden.
Einem 25-jährige Berliner Türsteher gefiel der Schlagring mit dem Adlermotiv so gut, dass er ihn, trotz Vorstrafe wegen Körperverletzung mit einer Waffe, aus Bulgarien nach München brachte. Das Versteck in einer großen Dose Proteinpulver entdeckte der Zoll mit eingesetzter Röntgentechnik ohne Probleme. Die hat jetzt der Berliner, er muss mit dem Widerruf seiner einjährigen Bewährungsstrafe rechnen.
Dienstwaffe der Bundeszollverwaltung: die P30, eine halbautomatische Selbstladepistole Kaliber 9 mm der Firma Heckler & Koch.
Die unerlaubte Einfuhr solcher Pistolen ist mit Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bedroht.